LMK Medienanstalt RLP:
Coronahilfen an private Hörfunksender ausgezahlt
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat die zweite Tranche der Coronahilfen an in Rheinland-Pfalz lizenzierte Hörfunksender ausgezahlt. Damit gingen insgesamt 606.000 Euro an vier Veranstalter mit fünf Programmangeboten. Dies teilte jetzt die LMK, Ludwigshafen, mit.
Im Rahmen der Corona Bundeshilfe im Programm „NEUSTART KULTUR“ konnten die Radiosender Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer technischen Verbreitungskosten für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten erhalten. Die Fördersumme durfte dabei die jeweils erlittenen Umsatzeinbußen nicht überschreiten.
Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes für Medien und Digitales: „Uns war und ist es ein großes Anliegen, die Angebotsvielfalt der rheinland-pfälzischen Radiolandschaft auch in schwierigen Zeiten zu sichern. Mit den jetzt vollständig ausgezahlten Geldern aus dem Bundesprogramm konnten wir gemeinsam mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz dafür einen substantiellen Beitrag leisten, der unseren privaten Radioanbieter im Land sicherlich auch mit Blick auf die vor uns liegenden Monate helfen wird.“
Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: „Unser wichtigstes Ziel haben wir erreicht: In Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz konnten wir die Unterstützungsgelder zeitnah und zielgenau an die wirtschaftlich getroffenen Sender in Rheinland-Pfalz auszahlen. In den letzten Tagen ist uns erneut klargeworden, dass die Pandemie noch auf Monate hinaus unser Leben beeinflusst. Wir brauchen weiterhin leistungsfähige informationsstarke private Hörfunksender.“
Rheinland-Pfalz war eines der ersten Bundesländer, in denen die Pandemiehilfen für private Radiosender aus dem Konjunkturpaket „NEUSTART KULTUR“ zur Auszahlung gelangten. Die Auszahlung der Mittel für lokale, kommerzielle Hörfunkveranstalter wird in Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz übernommen. Die Medienanstalt hat in zwei Tranchen mit 606.000 Euro technische Betriebskosten der Sender gefördert und damit ein Teil der starken Umsatzeinbrüche ausgeglichen, die die privaten Radiosender in den ersten Monaten der Pandemie hinnehmen mussten. Bis zu 50 Prozent der technischen Verbreitungskosten (UKW/DAB+) konnten für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten ab dem 1. August 2020 übernommen werden, die Fördersumme durfte dabei u. a. die jeweils erlittenen Umsatzeinbußen nicht überschreiten.