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ZDF-Personalrat

Gutes Abschneiden des DJV

01.04.2021

Nach den Personalratswahlen im ZDF stellt der DJV den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden im Personalrat der Zentrale im ZDF – zuständig für die Zentrale sowie die Landesstudios Rheinland-Pfalz und Hessen. Wir gratulieren Markus Peick (LV NRW), der bereits in der Amtsperiode zuvor den zweiten Stellvertreter gestellt hatte, und jetzt stellvertretender Vorsitzender ist. Vorsitzender ist Thomas Wagner von ver.di, die mit dem DJV eine Listengemeinschaft gebildet hatten. Eine weitere der sechs Freistellungen ging an Jutta Dornbusch (DJV RLP).

 

 

Insgesamt umfasst der Personalrat der Zentrale 21 Mitglieder. Diese haben am 22. März in freier und geheimer Wahl aus ihrer Mitte diejenigen gewählt, die in den kommenden Jahren die Geschäfte des Personalrats führen sollen und die Beschlüsse des Plenums umsetzen. Die Legislaturperiode endet am 21. März 2025.

Die Wahlbeteiligung erreichte einen neuen Höchststand von 62,72 Prozent gegenüber 60,17 Prozent 2017. „Das ist ein starkes Signal für eine starke Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerähnlichen“, so Markus Peick. Wegen Corona fand die Wahl dieses Mal ausschließlich per Briefwahl statt. 2017 konnten die Mitarbeiter*innen im ZDF zwischen Brief- und Urnenwahl wählen. Bei den Festangestellten lag die Wahlbeteiligung bei 65,26 Prozent, bei den freien Kolleg*innen bei 53,81 Prozent.

„Das zeigt, dass sich das ZDF von seinen Freien entfremdet“, bedauert Markus Peick. „Dabei sind wir in der glücklichen Lage, dass im ZDF der Personalrat für Arbeitnehmerähnliche zuständig ist, im Unterschied zu manch anderem Sender. Gerade in Zeiten, in denen das ZDF bei den Freien die Daumenschrauben ansetzt und prekäre Arbeitsverhältnisse noch prekärer zu gestalten sucht, ist es wichtig, auch die Interessen der Arbeitnehmerähnlichen vertreten zu können.“

Allerdings hat die VRFF mittlerweile Klage gegen die Wahlen zum Personalrat – nicht zum Vorstand – beim Verwaltungsgericht eingereicht und den DJV-Bundesverband darüber informiert. Dabei hat sie allerdings keine Gründe genannt, warum aus ihrer Sicht die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein soll. Alle drei Gewerkschaften hatten Vertreter*innen in den Wahlvorstand entsendet, um mögliche Probleme, die eine Wahl anfechtbar machen könnten, bereits im Vorfeld zu klären. Der Wahlvorstand hätte dann, wenn man auf Probleme hingewiesen hätte, noch während der laufenden Wahlvorbereitungen Abhilfe schaffen können. Bis die Entscheidung des Gerichts vorliegt, werden Wochen, wenn nicht Monate ins Land gehen. Der Personalrat und sein Vorstand werden bis dahin das tun, wofür sie gewählt wurden: die Interessen der Kolleg*innen bestmöglich vertreten.

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