Presserat
Neue Richtlinie zum Diskriminierungsschutz
Der Deutsche Presserat hat nach langer, kontroverser Diskussion seine Richtlinie 12.1 im Pressekodex verändert, die sich mit dem Diskriminierungsschutz beschäftigt.
Mit dieser Weiterentwicklung entspricht der Presserat dem Bedarf vieler Redaktionen, die Regeln als zeitgemäße und praktische Handlungshilfe zu formulieren.
Die Neue Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ Bloße Neugier dagegen sei kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungsentscheidungen, heißt es.
Der Presserat kündigte an, in Kürze Leitsätze zu veröffentlichen, um den redaktionellen Umgang mit der Richtlinie zu erleichtern.