Corona-Krise
Soforthilfe jetzt bei der ISB beantragen
Die Bundesregierung hat ein Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern auf den Weg gebracht. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz". Anträge können ab Montag, 30. März 2020 gestellt werden.
Die Antragsformulare können über die Internetseiten der ISB, des Wirtschaftsministeriums, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern heruntergeladen werden. Eingereicht werden kann der Antrag ausschließlich bei der ISB. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen. Antragsberechtigt für die Zuschüsse aus dem Sofortprogramm sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Mit diesen Zuschüssen soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten. Das teilte jetzt Wirtschaftsminister Volker Wissing mit. Anträge nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) per E-Mail, postalisch oder per Fax an. Die E-Mail-Adresse lautet CSH@isb.rlp.de, die Faxnummer lautet 06131 6172-1159. Antragsformulare können heruntergeladen werden unter www.isb.rlp.de
mwvlw.rlp.de/de/themen/corona
www.pfalz.ihk24.de
www.rheinhessen.ihk24.de
www.ihk-koblenz.de
www.ihk-trier.de
sowie auf den Internetseiten der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz.
Im Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz steht die Stabsstelle Unternehmenshilfe für Auskünfte zur Verfügung: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.deWeitere umfassende Informationen für Journalisten beim DJV:http://www.djv.de/corona https://www.djv.de/startseite/info/themen-wissen/gesundheit.html