Mitglied werden

DJV Rheinland-Pfalz

Weg weisendes Urteil stärkt Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Medien

21.11.2023

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in hohem Maße die Pressefreiheit gestärkt und die Bedeutung eines unabhängigen Journalismus unterstrichen. Das betont Andrea Wohlfart, Landesvorsitzende des DJV Rheinland-Pfalz, in einer ersten Reaktion. „Das ist ein Weg weisendes Urteil und immens wichtig in unserem aktuellen gesellschaftlichen Diskurs über Medienfreiheit“, lobt Wohlfart. Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte in Form der Überlassung einer Kopie ist § 12a Landesmediengesetz.

Der britische Journalist und Autor Thomas Harding hatte auf Überlassung der Akten über die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Mord an der Ehefrau und den beiden Töchtern von Robert Einstein (Cousin von Albert Einstein) am 3. Mai 1944 in Florenz/Italien durch deutsche Soldaten geklagt. Er will ein Buch darüber verfassen. Die Unterlagen liegen in Neustadt, weil sich der Anfangsverdacht der ermittelnden Behörden gegen einen in Neustadt ansässigen Soldaten gerichtet hatte. Die Ermittlungen (seinerzeit durch die Alliierten und später durch Italien und Deutschland) waren 2014 ergebnislos eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktenüberlassung vor allem wegen möglicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie des hohen Aufwands der Anonymisierung in den neun Bände umfassenden Unterlagen abgelehnt. Das Gericht folgte nun Hardings Argumentation, dass die Aufarbeitung  national-sozialistischer Verbrechen im zwingenden öffentlichen Interesse liege und dieses überwiege. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung außerdem, „dass die in Rede stehende Presserecherche … eine Angelegenheit der öffentlichen Aufgabenerfüllung betrifft, wobei die Bewertung grundsätzlich der Presse selbst obliegt. Es ist Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen sie für erforderlich hält, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer Berichterstattung im Recherchewege aufzubereiten.“ Weiter heißt es,  „dass eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und für eine Demokratie unentbehrlich ist. Der Presse kommt danach neben einer Informationsfunktion insbesondere auch eine Kontrollfunktion zu.“ Diese Kontrollfunktion erstrecke sich auch auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 7. November 2023 – 5 K 75/23.NW )